Impressum und Datenschutzerklärung, was muss rein?
07.11.2025SSL-Zertifikat: Was es ist und warum es wichtig ist
07.11.2025Rechtliche Anforderungen für Firmenwebsites ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 gelten neue EU-Vorgaben für Websites und Online-Shops.
Die Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), die in Deutschland über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die BITV 2.0 umgesetzt wird.
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Jahresumsatz müssen ihre Websites barrierefrei gestalten – also für alle Menschen zugänglich machen.
(siehe: Barrierefreie Websites, was bedeutet das?)
Zusätzlich bleiben die bestehenden Pflichten zu
Datenschutz (DSGVO), Cookie-Banner (TTDSG) und Impressum (TMG §5) bestehen.
(siehe: Cookie-Banner und Datenschutz (DSGVO-konform))
(siehe: Impressum und Datenschutzerklärung, was muss rein?)
Wenn Ihre Website von uns erstellt wurde, sind diese Anforderungen bereits berücksichtigt.
Bei Fragen oder zur Prüfung Ihrer Website erstellen Sie einfach ein Support-Ticket.
